Arbeitszeitregelungen in Kindertagesstätten
Die Arbeitszeit der Mitarbeitenden unterliegt gesetzlichen Regelungen. Dabei sind
das Arbeitszeitgesetz, der Tarifvertrag der Länder (TV-L) und die Dienstvertragsordnung
der Konföderation die wichtigsten Grundlagen. Für den Bereich der Kindertagesstätten
kommt als zusätzlicher wichtiger Baustein das Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder (KiTaG) in Niedersachsen hinzu.
Mehr Informationen dazu hier (Stand: 09.08.2017)
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und
Beschwerdestelle im Kirchenkreis
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Gemäß § 13 des AGG ist jeder Arbeitgeber verpfichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten. Der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Neustadt-Wunstorf hat beschlossen, dass diese Beschwedestelle in der Ehe- und Lebensberatungsstelle Neustadt-Wunstorf eingerichtet wird.
Die Ehe- und Lebensberatungsstelle ist hier zu erreichen:
An der Liebfrauenkirche 4, 31535 Neustadt, 05032/61100
Montag bis Mittwoch und Freitag 9.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr
Das AGG gibt es hier.
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Hinweise für Tarifbeschäftigte zur Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung,
Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit
Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit
Stand: 01.09.2019