Anwendung des „SuE”-Tarifs des TVöD auf die Dienstverhältnisse pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tageseinrichtungen für Kinder ab 1. Januar 2017
Mit ihrem Beschluss vom 8. Sept. 2016 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) die Anwendung von Bestimmungen des sog. „SuE-Tarifs” des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) beschlossen. Wir haben hier einige Informationen eingestellt. Diese werden immer wieder erneuert und erweitert.
Stand: 26.11.19
Information von der Kirchengewerkschaft
- E-Mail vom 20.12.16
- 1. Anhang der E-Mail vom 20.12.16 - Empfehlung für Kinderpflegerinnen
- 2. Anhang der E-Mail vom 20.12.16 - Was erwartet uns ab 1. Januar 2017?
Information der MAV
Informationen aus dem Landeskirchenamt:
- Aktuelle Information - E-Mail vom 23.12.16 (Überleitung der Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger und Sozialassistentinnen/Sozialassistenten)
- Durchführungshinweise vom 03.11.2016 zur Anwendung des SuE-Tarifs ab 1.1.2017 auf die Dienstverhältnisse der pädag. Beschäftigten in Kita (mit Korrekturen u. Ergänzungen vom 24.01.2017)
- Rechtsvorschriften zur SuE-Anwendung
- TVöD-V (VKA) Stand: 18.04.2018
- Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst - Anhang zu der Anlage C (VKA)
- Dienstvertragsordnung - DienstVO –
und
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L –
und
- TV EntgO-L –
und
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (VKA) - TVöD-V –
Rechtsstand: 1. Nov. 2016 - Vergleich der Tabellenentgelte der Tarife
• TV-L (= DienstVO)
• TVöD-VKA SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) - Gegenüberstellung der Entgeltgruppenzuordnung nach TV-L und TVöD-VKAKirchliches Amtsblatt Nr. 4/2016
- Bekanntmachung des Beschlusses der ADK
- Bekanntmachung von Tarifverträgen
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Information aus dem Kirchenamt
Informationen aus dem Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen