Eine kirchliche Mitarbeitervertretung entspricht dem Personalrat im öffentlichen Dienst. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt.
Wir, die Mitarbeitervertretung – MAV – im Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf, sind 2016 neu gewählt worden und bestehen aus 9 Mitarbeitervertretern.
Grundlage unserer Arbeit ist das gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

vorne v.l. Frau Eichhorn, Frau Kühl
mitte v.l. Frau Flegel, Frau Reinke, Frau Hilbich, Frau Degener
hinten v.l. Herr Coring-Weidner, Herr Ponocny, Frau Dannenberg (Schwerbehindertenvertretung u. Gleichstellungsbeauftragte ), Herr Kinscher